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Ingenieurbüro Pfotenhauer

Sicherheitstechnischer Dienst

Service für Arbeitssicherheit

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Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. Sicherheitsfachkraft)

Wir sind ausgebildete und langjährig erfahrene Sicherheitsingenieure.
Übernahme der Aufgaben nach ASiG §6
Wir geben Orientierung in der komplexen Welt der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen.

Welche Regeln sind ein "Muss" und welche ein "Kann"?
Vor-Ort-Begehungen und Nachverfolgung
regelmäßige Betriebsbesuche und Vor-Ort-Begehungen mit den zuständigen Vorgesetzten um Unfallgefahren rechtzeitig zu erkennen

Empfehlung konkreter Maßnahmen und führen einer Aktionsliste "Arbeitsschutz" zur Dokumentation und Nachverfolgung
"Best-Practice" - Lösungen
Empfehlung konkreter und praxistauglicher Arbeitsschutzmaßnahmen durch unseren langjährigen Überblick über "Best-Practice" - Lösungen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
fachkundige Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Ermittlung der Prüfpflichten von Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach der Betriebssicherheitsverordnung
Schulungen, Unterweisungen und "Mindset"
Durchführung von Schulungen für Vorgesetzte und Unterweisungen für Mitarbeiter
Umgang mit Gefahrstoffen
Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus der Gefahrstoffverordnung und Beratung zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Kommunikation, Teilnahme am ASA nach ASiG §12
regelmäßiges Informieren zum Stand der Arbeitssicherheit in den ASA Sitzungen
Hintergrundinformationen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §5, §6 muss jeder Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. Sicherheitsfachkraft) schriftlich zu bestellen, um sich im Arbeitsschutz fachkundig beraten zu lassen. Die Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6 und die vorgeschriebenen Einsatzzeiten in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Wir erbringen diese Dienstleistung als externer überbetrieblicher Dienst und sind ausgebildete und langjährig erfahrene Sicherheitsingenieure.

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Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten durch die Anforderung eines Angebots.

Unsere Referenzen überzeugen

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzen. Wir sind in nahezu allen Branchen in Industrie, Handwerk, Bau, Handel und Dienstleistung tätig.

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Begehungen und Prüfungen


Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zur Prüfung der Arbeitsmittel und Arbeitsstätte durch um Mängel rechtzeitig zu erkennen. Dadurch lassen sich Sachwerte des Arbeitsgebers zu schützen und Produktionsausfälle durch Schadensereignisse und Brände zu vermeiden.
Mängel rechtzeitig erkennen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen die  regelmäßigen Begehungen durch. Mängel können so rechtzeitig erkannt werden.
Unfälle vermeiden
Wir empfehlen Schutzmaßnahmen auf Basis unserer Fachkunde zur Vermeidung von Unfällen und Bränden, sowie zum Schutz der Sachwerte des Arbeitgebers.
Aktionen nachverfolgen
Wir führen eine "Aktionsliste Arbeitsschutz" zur Nachverfolgung der laufenden Aktivitäten. Dadurch erreichen wir nachhaltigen Arbeitsschutz im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung.
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Prüfung von Arbeitsmitteln


Die Prüfung von Arbeitsmittel entsprechend Betriebssicherheitsverordnung und nach den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Vermeidung von Anlagenschäden, von Produktionsausfällen und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Ermittlung der Prüffristen
Wir ermitteln entsprechend §3 und §14 Betriebssicherheitsverordnung die Prüffristen.
regelmäßige Begehungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zur Erkennung von Sicherheitsmängeln an Arbeitsmitteln durch und empfehlen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung erkannter Sicherheitsmängel an Arbeitsmitteln.
Dokumentation
Wir sichten mit Ihnen gemeinsam die Dokumentation der Arbeitsmittelprüfungen. Das betrifft z.B. Prüfprotokolle und Messergebnisse.
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Prüfung von Arbeitsstätten


Die Püfung dient der Berücksichtigung der Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung schon im Planungsstadium um kostenintensive nachträgliche Änderungen zu vermeiden.
Planungsunsicherheiten vermeiden
Wir ermitteln die einzuhaltenden aktuellen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und vermeidung dadurch Planungsunsicherheiten durch unsere frühzeitige Beratung.

Wir geben Hinweise aus Arbeitsschutzsicht in der Konzeptions- und Konstruktionsphase für Ihren Architekten und sichten Ihre Bau- und Planungsunterlagen aus Arbeitsschutzsicht.

Wir ermitteln, ob zulässige & notwendige Arbeits-, Stell- und Benutzerflächen eingehalten werden.

Wir ermitteln, ob notwendige Abmaße für die Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege beachtet sind.

Wir erstellen alternative Einrichtungsvorschläge für Ihre Büroraum- oder Produktionsstättenplanung.
regelmäßige Begehungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zur Erkennung von Sicherheitsmängeln in der Arbeitsstätte durch und empfehlen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung erkannter Sicerheitsmängel in der Betriebsstätte.
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Brandschutz

Bandschutz dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und dem Schutz des Betriebsvermögens.
regelmäßige Begehungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zum vorbeugenden Brandschutz durch und empfehlen Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Betriebsanweisungen
Wir erstellen die erforderlichen Betriebsanweisungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Dokumentation
Wir sichten mit Ihnen gemeinsam die Dokumentation zum Brandschutz und empfehlen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Das betrifft z.B. Brandschutzkonzepte, Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen und Flucht- und Rettungspläne.
Unterweisung
Wir führen regelmäßige Mitarbeiterunterweisung nach Arbeitsschutzgesetz §12 (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung  §6 (ArbStättV) zum vorbeugenden Brandschutz durch.
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Gefährdungsbeurteilung

Die nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geforderte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung soll zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes durch die systematische Ermittlung von Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten, Verbesserung der technischen Sicherheit, Beseitigung krankmachender Faktoren etc. führen.
Durchführung
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung durch.
Dokumentation
Wir dokumentieren die Ergebnisse.
Aktualisierung
Wir aktualisieren in regelmäßigen Intervallen die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
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Gefahrstoffe

Gefahrstoffe können z.B. entzündlich, gesundheitsschädlich oder ätzend sein. Entsprechend gehen Gefahren von diesen Stoffen aus. Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss der Arbeitsgeber z.B. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und eine ganze Reihe weiterer Vorschriften und Regeln beachten. Wir beraten Sie so, dass diese Regeln im Unternehmen bekannt sind und beachtet werden.
Gefährdungsbeurteilungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung durch.
Betriebsanweisungen
Empfehlung von Schutzmaßnahmen auf Basis der Sicherheitsdatenblätter und erstellen der Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
Unterweisung
Mitarbeiterunterweisung nach §14 Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffkataster
Überprüfen des Gefahrstoffkatasters anhand der gesetzlichen Bestimmungen
regelmäßige Begehung des Gefahrstofflagers
Begehung des Gefahrstofflagers am Standort mit Begehungsbericht und Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
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Unterweisung

Laut §4 der DGUV Vorschrift 1 muss vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb, eine Erstunterweisung erfolgen. Diese ist anschließend mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Je nach Branche betragen die Intervalle sogar nur 6 Monate. Für Jugendliche und Auszubildende gelten besondere Anforderungen.

Mit wirksamen Unterweisungen lassen sich verhaltensbedingte Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten reduzieren. Ebenso geht es darum Sachwerte des Arbeitsgebers zu schützen und Produktionsausfälle durch Schadensereignisse und Brände zu vermeiden.
Erstellung der Unterlagen
Erstellung von praxistauglichen Unterlagen
Durchführung
Durchführung der Unterweisungen und Unterstützung der Vorgesetzten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Sonderunterweisungen nach Unfällen
Durchführung der Unterweisungen und Unterstützung der Vorgesetzten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Unterstützung der Vorgesetzten
Schulung der Vorgesetzten und Mitwirken bei Schulung der Sicherheitsbeauftragten