Ingenieurbüro Pfotenhauer
Sicherheitstechnischer Dienst
Service für Arbeitssicherheit
Gefahrenabwehr
Durchführung
Dokumentation
Aktualisierung
Hintergrundinformationen
Die Gefahrenabwehr dient der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen die zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgüter durch technische Fehlfunktionen.
Gefahrenabwehr- und Notfallpläne umfassen z.B. die Gebiete:
- Sicherer Umgang mit Anlagen und Produkten in Notfallsituationen (Feuer, Havarie)
- Vorbeugender Brandschutz und Brandbekämpfung
- Konzepte für Informations- und Hilfssysteme bei Betriebsstörungen, Unfällen usw.
- Maßnahmen zur Störungs- und Notfallbekämpfung
Anlagen mit besonderen Gefahrenpotential unterliegen der Störfallverordnung diese hat zum Ziel, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schäden zu schützen, die infolge von Störfällen entstehen können. Der Geltungsbereich für Betriebe wird auf der Basis der Mengen und Eigenschaften der Substanzen definiert, die in diesen Betrieben vorhanden sein können.
Unsere Referenzen überzeugen
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzen. Wir sind in nahezu allen Branchen in Industrie, Handwerk, Bau, Handel und Dienstleistung tätig.
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