Ingenieurbüro Pfotenhauer
Sicherheitstechnischer Dienst
Service für Arbeitssicherheit
Prüfung von Arbeitsmitteln
Ermittlung der Prüffristen
regelmäßige Begehungen
Dokumentation
Hintergrundinformationen
Die Prüfung von Arbeitsmittel entsprechend Betriebssicherheitsverordnung und nach den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Vermeidung von Anlagenschäden, von Produktionsausfällen und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung einheitlich zusammengefasst. Dabei muss der Betreiber die Prüffristen für seine individuellen Einsatzbedingungen - Zeit, Häufigkeit, Intensität der Nutzung - selbst festlegen.
Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Außerdem muss er den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine "befähigte Person" beauftragen. Wer im Einzelfall eine "befähigte Person" ist, hängt von der Berufsausbildung und der Berufserfahrung ab.
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen die erforderlichen Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln und zu dokumentieren.
Unsere Referenzen überzeugen
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzen. Wir sind in nahezu allen Branchen in Industrie, Handwerk, Bau, Handel und Dienstleistung tätig.
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