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Ingenieurbüro Pfotenhauer

Sicherheitstechnischer Dienst

Service für Arbeitssicherheit

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Prüfung von Arbeitsmitteln


Die Prüfung von Arbeitsmittel entsprechend Betriebssicherheitsverordnung und nach den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Vermeidung von Anlagenschäden, von Produktionsausfällen und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Ermittlung der Prüffristen
Wir ermitteln entsprechend §3 und §14 Betriebssicherheitsverordnung die Prüffristen.
regelmäßige Begehungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zur Erkennung von Sicherheitsmängeln an Arbeitsmitteln durch und empfehlen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung erkannter Sicerheitsmängel an Arbeitsmitteln.
Dokumentation
Wir sichten mit Ihnen gemeinsam die Dokumentation der Arbeitsmittelprüfungen. Das betrifft z.B. Prüfprotokolle und Messergebnisse.
Hintergrundinformationen

Die Prüfung von Arbeitsmittel entsprechend Betriebssicherheitsverordnung und nach den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Vermeidung von Anlagenschäden, von Produktionsausfällen und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung einheitlich zusammengefasst. Dabei muss der Betreiber die Prüffristen für seine individuellen Einsatzbedingungen - Zeit, Häufigkeit, Intensität der Nutzung - selbst festlegen.

Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Außerdem muss er den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine "befähigte Person" beauftragen. Wer im Einzelfall eine "befähigte Person" ist, hängt von der Berufsausbildung und der Berufserfahrung ab.

Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen die erforderlichen Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln und zu dokumentieren.

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