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Ingenieurbüro Pfotenhauer

Sicherheitstechnischer Dienst

Service für Arbeitssicherheit

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Unterweisung

Laut §4 der DGUV Vorschrift 1 muss vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb, eine Erstunterweisung erfolgen. Diese ist anschließend mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Je nach Branche betragen die Intervalle sogar nur 6 Monate. Für Jugendliche und Auszubildende gelten besondere Anforderungen.

Mit wirksamen Unterweisungen lassen sich verhaltensbedingte Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten reduzieren. Ebenso geht es darum Sachwerte des Arbeitsgebers zu schützen und Produktionsausfälle durch Schadensereignisse und Brände zu vermeiden.
Erstellung der Unterlagen
Erstellung von praxistauglichen Unterlagen
Durchführung
Durchführung der Unterweisungen und Unterstützung der Vorgesetzten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Sonderunterweisungen nach Unfällen
Durchführung der Unterweisungen und Unterstützung der Vorgesetzten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Unterstützung der Vorgesetzten
Schulung der Vorgesetzten und Mitwirken bei Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Hintergrundinformationen

Der Gesetzgeber hat die große Bedeutung der Information und Beteiligung der Beschäftigen für die Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und die Pflicht des Unternehmers bzw. Arbeitgebers zur Unterweisung bzw. die Pflicht zur Unterrichtung für den öffentlichen Dienst im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.

Schon lange forderten die Berufsgenossenschaften mindestens einmal jährlich eine Unterweisung.

Unterrichtung meint die allgemeine Informationspflicht und Unterweisung bezieht sich auf die tätigkeitsbezogene, trainingsorientierte Information über mögliche Gesundheitsgefahren, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und Verbesserungs- sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Unterweisungen zielen darauf ab, die Beschäftigten über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz zu informieren, ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten vorzuführen und praktisch einzuüben.

Unterweisen ist mehr als nur Belehren und Anweisen. Die Unterweisung dient einerseits dazu, den Mitarbeitern die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit möglicherweise auftreten können, aufzuzeigen.

Mit diesen Informationen soll der Mitarbeiter sensibilisiert, aber nicht verängstigt werden. Es ist daher andererseits wichtig, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und die notwendigen sicherheitsgerechten Verhaltensweisen zu erklären bzw. vorzuführen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt hierbei aufgrund Ihres Expertenwissens im Arbeitsschutz.

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